GEMA-Meldungen ab 01.07.2025 nur noch online!

Der Meldeweg ändert sich, jedoch übernimmt der Chorverband Bayerisch-Schwaben weiterhin die GEMA-Gebühren für die Chorkonzerte seiner Mitgliedschöre!
 

Die GEMA stellt zum 01.07.2025 auf das Online-Portal um. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Meldungen von Konzerten und geselligen Veranstaltungen über das Online-Portal -  www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chor. - gemeldet werden. 

Bitte beachten Sie:

  1. Ab 01.07.2025 müssen GEMA-Meldungen über das Online-Portal erfolgen.
    Die Meldung per pdf-Datei / per Post ist dann nicht mehr möglich.
  2. Die GEMA-Meldung muss spätestens vier Wochen nach Veranstaltung erfolgen.


Die Geschäftsstelle des CBS steht Ihnen bei Rückfragen gerne hilfreich zur Seite.


E-Rechnungen

 
Neue Regelung zu Rechnungsstellung und Verarbeitung:
 E-Rechnung ab 01.01.2025 wird für umsatzsteuerpflichtige Vereine Pflicht. 
Bitte informieren Sie sich unter 
https://www.chorverband-cbs.de/Aktuelles/2025_E_Rechnung 

Formulare

 

Für das Herunterladen eventuell benötigter Formulare des Chorverbandes
bitten wir sie direkt die Homepage des Chorverbandes Bayerisch Schwaben
www.chorverband-cbs.de
zu nutzen.