GEMA-Meldungen ab 01.07.2025 nur noch online!
Der Meldeweg ändert sich, jedoch übernimmt der Chorverband Bayerisch-Schwaben weiterhin die GEMA-Gebühren für die Chorkonzerte seiner Mitgliedschöre!
Die GEMA stellt zum 01.07.2025 auf das Online-Portal um. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Meldungen von Konzerten und geselligen Veranstaltungen über das Online-Portal - www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chor. - gemeldet werden.
Bitte beachten Sie:
- Ab 01.07.2025 müssen GEMA-Meldungen über das Online-Portal erfolgen.
Die Meldung per pdf-Datei / per Post ist dann nicht mehr möglich. - Die GEMA-Meldung muss spätestens vier Wochen nach Veranstaltung erfolgen.
Die Geschäftsstelle des CBS steht Ihnen bei Rückfragen gerne hilfreich zur Seite.
E-Rechnungen
Neue Regelung zu Rechnungsstellung und Verarbeitung:
E-Rechnung ab 01.01.2025 wird für umsatzsteuerpflichtige Vereine Pflicht.
Bitte informieren Sie sich unter
https://www.chorverband-cbs.de/Aktuelles/2025_E_Rechnung
Formulare
Für das Herunterladen eventuell benötigter Formulare des Chorverbandes
bitten wir sie direkt die Homepage des Chorverbandes Bayerisch Schwaben
- www.chorverband-cbs.de -
zu nutzen.